Magazin | Bürgeranwalt

Keine Pflegeprämie

Frau H. aus Judenburg in der Steiermark absolvierte eine Pflegeausbildung in Klagenfurt. Eine dafür vorgesehene Ausbildungsprämie von 600 Euro pro Monat sollte sie aber nicht bekommen, denn Frau H. möchte nach der Ausbildung in der Steiermark arbeiten. Die Richtlinie aus Kärnten sieht vor, dass nur jene Auszubildenden die Prämie erhalten, die sich verpflichten, als Pflegekräfte in Kärnten zu bleiben. Volksanwalt Bernhard Achitz hat diese Regelung im Juli 2023 in „Bürgeranwalt“ kritisiert. Jetzt gibt es ein neues Gesetz.