Magazin | Bürgeranwalt

Fehlende Unterscheidung von Krankenstand und Urlaub

Die Regeln für Fehlzeiten in Tagesstätten und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen sorgen für Beschwerden. In den sogenannten „Tagesstrukturen“, in Wien etwa, sind in der Regel maximal 50 Tage Abwesenheit erlaubt. Egal ob es sich dabei um Urlaub oder Krankenstand handelt. Jeder Fehltag darüber hinaus muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Tagessätze von 60 Euro sind für die Betroffenen, die meist nur über Taschengeld verfügen, kaum zu stemmen. Ein System, das in dieser Form nicht gerecht sei, beanstanden Betroffene und Volksanwalt Bernhard Achitz.