Magazin | Bürgeranwalt (ÖGS)

Kein Kostenersatz für die Spezialbehandlung von offenen Wunden

Nach dem Spiel mit ihrem kleinen Welpen hatte Frau F. eine kleine Wunde an der Ferse, die nicht heilte. Besuche beim Hausarzt, dann bei der Hautärztin und im Spital brachten keine Verbesserung des Zustandes. Als schon von einer drohenden Amputation die Rede war, fand man bei einem sogenannten „Wundmanagement“ die Behandlungsmethode, die zur Heilung führt. Die Kosten dafür – mehrere tausend Euro – werden von den Gesundheitskassen aber nicht übernommen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Gesetzesänderung, damit auch Behandlungen von „Wundmanager:innen“ bezahlt werden.