Magazin | Bürgeranwalt (ÖGS)

Haustürgeschäfte

Frau T. aus Wien ist 77 Jahre alt und an Demenz erkrankt. Vergangenes Jahr wurden ihr zwei vermeintlich wertvolle Nachdrucke alter Bücher um mehr als 20.000 Euro von einer Firma aus Deutschland bei einem Haustürgeschäft verkauft. Weil sie die Bücher nicht sofort bezahlen konnte, wurde ihr zusätzlich auch ein Kredit vermittelt. Die Bücher seien laut einem Gutachter in Wahrheit aber nicht viel wert, kritisiert die Tochter und Erwachsenenvertreterin von Frau T. Bekommt sie das Geld zurück?