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Geschäftsmodell Besitzstörung

Die Firma Zupf Di meint es wörtlich und droht Autofahrern mit Besitzstörungsklagen wegen Falschparken. Damit es nicht soweit kommt, sollen Betroffene knapp 400 Euro bezahlen, sonst sehe man sich vor Gericht wieder- lautet die Forderung. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben daraufhin Geld überwiesen. Doch wie der Oberste Gerichtshof jüngst entschieden hat, war Zupf Di zu dieser Forderung gar nicht berechtigt. Ist dem lukrativen Geschäft mit der Besitzstörung damit ein Ende gesetzt?