Magazin | Bürgeranwalt

Kein Platz für Bienen

Der Erwerbsimker Harald S. hat von der Marktgemeinde Sooß in Niederösterreich ein Grundstück zur Errichtung eines Imkereibetriebes gekauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass er dort einen landwirtschaftlichen Betrieb errichten muss, widrigenfalls kann die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen. Der Imker hat auf seinem Grundstück Bienenstöcke aufgestellt aber aus Sicht der Gemeinde damit keinen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Hat sie deswegen das Recht den Grund zurückzukaufen?