Magazin | Bürgeranwalt

Kritik an Umwidmung

Wer darf auf seinen Feldern eine Photovoltaikanlage errichten? Seit 2022 gibt es in Niederösterreich ein Raumordnungsprogramm, in dem festgelegt ist, welche Freiflächen besonders für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen geeignet wären und bei der Umwidmung auf „Grünland – Photovoltaikanlagen“ vorranging berücksichtigt werden sollten. Zwei Familien aus Atzenbrugg würden ihre Grundstücke in einer solchen Zone gerne umwidmen lassen. Die Bürgermeisterin von Atzenbrugg will aber gemeindeeigene Grundstücke vorrangig umwidmen. Volksanwältin Gaby Schwarz wurde mit der Frage befasst, ob dies eine „Ungleichbehandlung“ darstellen könnte.