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Unverschuldet verletzt – Wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers für Folgeschäden?

Frau M. wurde bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte, schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig verändert hat. Sie ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Obwohl die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für alle unfallkausalen Spätfolgen einstehen muss, gibt es regelmäßig Konflikte darüber, welche Schmerzen, Therapien oder Behandlungen vom Unfall herrühren.