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Verfassungsgericht hebt Hypo-Schuldenschnitt auf
Viele Experten haben schon damit gerechnet - und jetzt ist es tatsächlich passiert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ersten Hypo-Schuldenschnitt aufgehoben. Es geht um mehr als eine Milliarde Euro. Auf die sollten Geldgeber der früheren Hypo Alpe Adria verzichten.
ZIB 13 vom 28. Juli 2015